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Limited Gründung




Wenn Sie zusätzlich von den Steuervorteilen in UK profitieren wollen

Wenn Sie eine englische Betriebsstätte (nach englischem Recht) gründen, können Sie von den niedrigen Steuern in England profitieren. Sie können aber auch erst mit der Limited in Deutschland tätig werden und später eine (virtuelle) Betriebsstätte in UK gründen.

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Betriebsstätte Deutschland oder UK?

Eine Betriebsstätte muss dabei in England liegen, um die Vorzüge des englischen Steuerrechts geniessen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass Gewinne, die Sie mit Ihrer deutschen Betriebsstätte in Deutschland erwirtschaften, in Deutschland steuerpflichtig sind.

Können Sie zudem Umsätze (evtl. in andere europäischen Länder oder Lizenzgebühren von der englischen Mutter an die deutsche Tochter) in UK darstellen, so sind diese Gewinne nach UK-Recht zu versteuern. Sie müssen dazu nicht immer in England leben/arbeiten. Es reicht, wenn Sie belegen können, dass z.B. wichtige, strategische Entscheidungen oder Beschlüsse in England getroffen worden sind.

Selbst wenn Sie entscheiden, dass Sie Ihre Limited ausschliesslich in Deutschland betreiben wollen, gelten für Sie alle Vorzüge des englischen Gesellschaftsrechtes (limitierte Haftung, freie Namenswahl, einfache Hinzunahme von Aktionären), mit Ausnahme der attraktiven Steuergestaltung in UK.

Fazit Betriebsstätte:

Überlegen Sie, für ein paar Euro fliegt nicht nur Ryanair, sondern auch British Airways und die Lufthansa nach England. Sichern Sie mit der Nutzung der Möglichkeiten (die Ihnen die Europäische Gemeinschaft jetzt bietet) Ihre Firma ab, indem Sie völlig legal Gewinne nicht an das deutsche Finanzamt überweisen.

Wie Sie wissen, machen das die Grossen Unternehmen schon lange und transferieren Ihre Gewinne! Vielleicht ergeben sich zusätzliche Geschäftsfelder, wenn Sie sich Internationalisieren? Damit sichern Sie auch die Arbeitsplätze an Ihrer deutschen Betriebsstätte.

Wir beraten Sie zur Betriebsstätte gerne zum Pauschalpreis von € 690. Dies beinhaltet auch die schriftliche Ausarbeitung unserer Wirtschaftsprüfer.

Garantie: Sollten wir Ihnen keine Betriebsstätte darstellen können, entstehen Ihnen keine Kosten!

Niedrige Steuern = Null Steuern bei einem Gewinn von £ 10.000 (€ 14.000)
England zählt zu den Niedrigsteuerländern in Europa. Bis zu einem Gewinn von ca. 14.000 Euro zahlen Sie keine Steuern!

data_07 Steuersätze bei einem Gewinn:

bis £ 10.000 (€ 14.000) Steuersatz =
0 %
bis £ 20.000 (€ 28.000) Steuersatz = 11,875 %
bis £ 40.000 (€ 56.000) Steuersatz = 17,81 %
ab £ 50.000 - 300.000 (€ 70.000 - 420.000) Steuersatz = 19 %
ab £ 500.000 (€ 700.000) Steuersatz = 24,5 %
ab £ 714.285 (€ 1.000.000) Steuersatz = 26,97 %

Achtung: Die Steuerbefreiung gilt nur für ein Unternehmen. Haben Sie mehrere Limiteds, können Sie die Steuerbefreiung nur einmal in Anspruch nehmen!

Unsere Steuerexperten stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

data_07 Abschreibung:

Die Abschreibungsmöglichkeiten für die Bilanz sind in UK wesentlich flexibler als in Deutschland. (Abweichende Regelungen gibt es u.U. für die Steuererklärung, vorausgesetzt, Sie sind in UK tätig).
Abschreibungsfristen kennt man nicht, d.h. Sie entscheiden, ob Sie Ihren Laptop, den Sie z.B. in UK kaufen (bei den Markenherstellern Dell, Toshiba etc. haben Sie eine europaweite Garantie) in einem oder in drei Jahren abschreiben.
Die Nutzung des Computers könnten Sie z.B. Ihrer deutschen Tochter als Monatsmiete in Rechnung stellen, dann würde z.B. Ihre englische Firma als Einkaufsgesellschaft arbeiten.

Geringe Steuerberatungskosten - keine Bilanzierungspflicht

Für KMUs, die 2 von 3 folgenden Punkten nicht überschreiten, müssen lediglich eine modifizierte Einnahmeüberschuss-Rechnung und keine Bilanz (d.h. für den Umsatz/Gewinn, den Ihre englische Betriebsstätte tätigt) erstellen. Diese Unternehmen gelten als Kleine Firmen, "Small Companies".

  • Umsatz nicht grösser als £ 2.800.000 (€ 3.920.000)
  • Bilanzsumme nicht mehr als £ 1.400.000 (€ 1.960.000)
  • Anzahl der Beschäftigten nicht mehr als 50

Erleichterungen gibt es auch für mittelgrosse Unternehmen (Medium-Sized Companies), die 2 der nachstehenden Punkte nicht überschreiten:

  • Umsatz nicht grösser als £ 11.200.000 (€ 1.568.000)
  • Bilanzsumme nicht mehr als £ 5.600.000 (€ 7.840.000)
  • Anzahl der Beschäftigten nicht mehr als 250

Die englischen Kosten für Steuerberater, aber auch Anwälte, gelten als die günstigsten in Europa. Dabei sind die englischen Anwälte im Wirtschaftsrecht europaweit führend. (Capital 9/2003)

Umsatzsteuerpflicht - erst ab 71.400 Euro Umsatz notwendig

Unternehmen sind erst ab einem Umsatz von £ 51.000 (€ 71.400) registrierungspflichtig.
Sie können sich aber auch mit geringeren Umsätzen registrieren, um damit eine internationale Steuernummer zu erhalten.

Das Umsatzsteuersystem funktioniert wie in Deutschland, der Mehrwertsteuersatz (VAT - Value Added Tax) beträgt 17,5%.

 

 

 

 

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